Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist an der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Francisco - Josephinum in Weinzierl tätig. Im Schuljahr 1995/96 wurde an dieser Schule der Freigegenstand "Verkehrsausbildung" (im folgenden VAB) im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen eingeführt und vom Beschwerdeführer unterrichtet. Bis zur endgültigen Einstufung dieses Unterrichtsgegenstandes durch Veror... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §7 Abs1 Z2;BLVG 1965 §7 Abs2 idF 1994/0016;GehG 1956 §13a Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/12/0236 E 20. Jänner 1999
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998120232.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...