Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;BLVG 1965 §3;BLVG 1965 §9;
Rechtssatz: Die vorübergehende, kurzfristige Heranziehung eines Lehrers an Stelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen (hier: jährlich jeweils 2 Wochen), ist mit der Tätigkeit einer dauernden Unterrichtserteilung nicht verbunden. Eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung nach § 10 Abs 3 BLVG 1965 kommt nicht in Betrach... mehr lesen...