Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.3 lit.c Oö. Polizeistrafgesetz - Oö. PolStG, LGBl. Nr. 36/1979, in der im Zeitpunkt der Tat geltenden Fassung, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, begeht eine Verwaltungsübertretung, ua. wer in Gebäuden, in denen ein Gastgewerbe ausgeübt wird, Räumlichkeiten für Zwecke der Anbahnung der Prostitution zur Verfügung stellt oder als Verfügungsberechtigter diese Verwendung gestattet oder dul... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 22.06.2001, Zl.: B 415/01-3 Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VwGH vom 10.12.2001, Zl.: 2001/10/0153-5 Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs.3 lit.c Oö. Polizeistrafgesetz begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ua in Gebäuden, in denen ein Gastgewerbe ausgeübt wird, eine Wohnung, Teile einer Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten für Zwecke der Anbahnung oder Ausübung der Prostitution zur Verfügun... mehr lesen...