Die Beschwerdeführerin vermietete im Jahr 2001 das in Linz, G 5, bestehende Etablissement an die K GmbH um einen Mietzins von monatlich 400.000 S zuzüglich Umsatzsteuer. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei der Bestandnehmerin wurde dem Prüfer ein "Bestandsvertrag" vorgelegt, der eine firmenmäßige Fertigung namens der Bestandgeberin und der Bestandnehmerin aufweist und auszugsweise lautet: "II. Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt mit Fertigstellung des Objektes un... mehr lesen...