Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/26 96/16/0150

Der Beschwerdeführer pachtete zusammen mit Gerlinde H. mit einem Vertrag vom 12. Jänner 1994 von Elisabeth B. und Walter P. die Liegenschaft EZ nn1 Grundbuch P zum Betrieb einer Frühstückspension. Gegen die auf § 33 TP 5 GebG gestützte Vorschreibung einer Rechtsgebühr wurde Berufung erhoben und darin ausgeführt, die Pächter seien von den Verpächtern über die wahren Verhältnisse des Pachtgegenstandes in Irrtum geführt worden. Das Bestandverhältnis sei mit einem Schreiben vom 31. Ma... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1997

RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §871;ABGB §901;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §23 Abs4; Beachte Besprechung in AnwBl 1998/3, S 189-190;
Rechtssatz: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerichtlich vorzunehmen (Hinweis Rummel in Rummel, ABGB I/2 Rz 19 zu § 871 ABGB sowie Rz 7a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1997

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