Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. brachte gegen den an ihn ergangenen Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des BG Sbg. in der Exekutionssache 7 E 5025/77 vom 19. Jänner 1978 über Gerichtsgebühren von insgesamt 46 S (2-KVG-Ziv. 2223/78 der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Linz) einen Berichtigungsantrag ein, über den der Präsident des LG Sbg. mit Bescheid vom 7. Juni 1978 entschied. Mit diesem Bescheid wurde zunächst der Zahlungsauftrag von Amts wegen um 12 S auf 34 S einges... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/04 Sonstiges
Norm: StGG Art5GEG 1962 §6GEG 1962 §7 Abs2GJGebG 1962 §20 Abs2
Rechtssatz: GEG 1962; nochmalige Erlassung desselben Zahlungsauftrages gemäß §6 nach bloß behördeninterner Löschungsverfügung bezüglich des ersten Auftrages; Gesetzlosigkeit dieser Vorgangsweise; Verletzung des Eigentumsrechtes Entscheidungstexte B 434/78 Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 21. März 1978 erließ das Finanzamt für den 1. Bezirk gemäß §232 BAO einen Sicherstellungsauftrag für Abgabenansprüche gegen den Bf. Am 5. April 1978 wurde aufgrund dieses Sicherstellungsauftrages die Vormerkung von Pfandrechten im Lastenblatt der dem Bf. gehörenden Liegenschaften EZ ... KG Grinzing als Haupteinlage und EZ ... und ... der gleichen KG als Nebeneinlage eingetragen. Mit Beschluß des BG Döbling vom 17. Juli 1978 wurde die Löschung diese... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §232EO §39EO §75GBG 1955 §57GJGebG 1962 §20 Abs2
Rechtssatz: GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §20 Abs2; keine denkunmögliche oder willkürliche Abweisung eines Berichtigungsantrages gegen einen auf §20 Abs2 gestützten Zahlungsauftrag für eine bereits gemäß §57 GBG gelöschte Pfandr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes H. vom 18. Jänner 1978, AZ E 189/78, wurde auf Antrag des Finanzamtes Salzburg gemäß §38 litc Grundbuchsgesetz 1955 zur Sicherstellung einer Forderung der Republik Österreich an rückständigen öffentlichen Abgaben im Betrag von 3,671.107,64 S die Vormerkung des Pfandrechts auf die dem Abgabenschuldner A.B. gehörende Liegenschaft EZ 952 der KG H. bewilligt. 2. Für die anschließende Grundbuchseintragung und den Antrag schr... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5EO §74EO §75GEG 1962 §6GEG 1962 §7GJGebG 1962 §6 Abs1GJGebG 1962 §20 Abs2GJGebG 1962 §28 lita, §28 litc
Rechtssatz: GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §20 Abs2 und §28 lita; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung Ent... mehr lesen...