Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/9 92/16/0137

Gegen die Beschwerdeführerin waren zu den Zlen. xxx/91 und zzz/91 des Handelsgerichtes Wien zwei Klagen anhängig, wobei die Urteilsbegehren der beiden Kläger übereinstimmend wie folgt lauteten: "1) Die beklagte Partei ist schuldig, a) Berichterstattungen darüber zu unterlassen, daß die klagende Partei zusehends mehr mit dem Millionen-Großraub am Innsbrucker Flughafen in Verbindung gebracht wird sowie b) Die Verwendung von Bildnissen der klagenden Partei im Zusammenhang mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0137

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 Abs1;GJGebG 1962 §20 Abs1;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 GGG ist im wesentlichen dem § 20 Abs 1 GJGebG nachgebildet (Hinweis Materialien, 366 BlgNr XVI, GP, 32). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160137.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

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