Norm: GebG §19 Abs2GebG §33 TP8GebG §33 TP18
Rechtssatz: Die Pfandbestellung ist ein Rechtsgeschäft, dessen Beurkundung grundsätzlich gemäß § 33 TP 18 GebG gebührenpflichtig ist. Sie ist zufolge der Ausnahmebestimmung des § 19 Abs 2 Satz 2 GebG neben anderen Voraussetzungen nur dann gebührenfrei, wenn ein einer Gebühr oder einer Verkehrssteuer unterworfenes Hauptgeschäft vorhanden ist. Ist das Hauptgeschäft hingegen - wie etwa bei einer Kreditz... mehr lesen...