Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Zahlungsauftrag vom 29. Mai 1979 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Floridsdorf für einen im Zuge eines Exekutionsverfahrens von der betreibenden Partei erhobenen Kostenrekurs dieser und deren im Verfahren einschreitenden Rechtsvertreter restliche Eingabengebühren im Betrage von S 184,- zuzüglich einer Einhebungsgebühr von S 10,- zur ungeteilten Hand vor. Der Zahlungsauftrag enthält zwar keine
Begründung: , es ergibt sich jedoch aus den Zif... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5GJGebG 1962 §17GJGebG 1962 §18
Rechtssatz: GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §17; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 97,256/80 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 28.06.1982 B 97,256/8... mehr lesen...