Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 idF 1981/048;GebG 1957 §21 idF 1981/048; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, 462;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 21 GebG idF BGBl 1981/48 - WERDEN DURCH EINEN ZUSATZ ODER NACHTRAG ZU EINER BEREITS AUSGEFERTIGTEN URKUNDE DIE DARIN BEURKUNDETEN RECHTE ODER VERBINDLICHKEITEN ... - ist in unmißverständlicher Weise zu en... mehr lesen...