Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Feststellungsantrag des Verwaltungsgerichts: Mit Beschluss vom 19.06.2023 beantragte das Verwaltungsgericht XXXX (in der Folge: beschwerdeführendes Verwaltungsgericht) bei der Wiener Landesregierung (in der Folge: belangte Behörde) wie folgt: Mit Beschluss vom 19.06.2023 beantragte das Verwaltungsgericht römisch 40 (in der Folge: beschwerdeführendes Verwaltungsgericht) bei der Wiener La... mehr lesen...