Entscheidungen zu § 70 Abs. 1 NÖ BauO 1996

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2002/12/3 B1256/01

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes, das an das als Grünland gewidmete Grundstück Nr. 1575/2, EZ 1220, KG Kierling, angrenzt. Der Eigentümer dieser Liegenschaft beantragte am 22. Dezember 1998 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg gemäß §113 Abs2b der Niederösterreichischen Bauordnung 1976 die Erlassung eines Feststellungsbescheides über den Entfall der Anordnung des Abbruches eines auf diesem Grundstück konsenslos errichteten Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 03.12.2002

RS Vfgh 2002/12/3 B1256/01

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzNö BauO §20Nö BauO §113 Abs2a, Abs2bNö BauO 1996 §70 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Anwendung einer vom Verfassungsgerichtshof als gleichheitswidrig aufgehobenen Bestimmung der Nö Bauordnung betreffend die Amnestie für Schwarzbauten auf einen vor der Aufhebung noch nicht verwirklichten Tatbestand; kon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.12.2002

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