Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer zu B1579/00 ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 745 und 746, KG Eichgraben. Diese Grundstücke waren, wie sich aus dem Erkenntnis vom 21. Juni 2000, V23,24/00, ergibt, gemäß dem Raumordnungsprogramm 1994 der Marktgemeinde Eichgraben als "Grünland-Grüngürtel" gewidmet. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bauplatzerklärung wurde vom Bürgermeister mangels Baulandwidmung abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde v... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: StGG Art5Nö BauO §12 Abs1Nö BauO 1996 §11 Abs2Nö ROG 1976 §19 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch neuerliche Abweisung des Antrags
auf Bauplatzerklärung mangels rechtswirksamer Baulandwidmung nach
Aufhebung einer Flächenwidmung durch den Verfassungsgerichtshof;
Zulässigkeit einer Bebauung bei Fehlen einer Widmungsfestsetzung
infolge der aus dem Eigentumsrecht erfließ... mehr lesen...