Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-420597/37/Gf/Mu vom 30. Juni 2011 Rechtssatz: Wird die UVS-Entscheidung vom VfGH deshalb aufgehoben, weil sie in einem Gesetzesprüfungsverfahren einen "Quasi"-Anlassfall bildete, dann ist im fortgesetzten Verfahren zur Erlassung eines Ersatzbescheides gemäß § 87 Abs2 VfGG zu prüfen, ob die Anwendung des aufgehobenen Gesetzes die Bf tatsächlich in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt hat. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn sich die Zu... mehr lesen...