IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn AB ,…, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P,…, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pg. vom 28.4.2016, Zahl 30406-369/xxxxxx-2015 , im zweiten Rechtsgang zu R e c h t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis mit der ... mehr lesen...