Entscheidungsgründe: I. Der antragstellende Rauchfangkehrermeister begehrt die Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Juni 2005 betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe zur Gänze, in eventu der (die Tarife enthaltenden) Anlage und auf diese hinweisender Wortfolgen in näher genannten Bestimmungen sowie des (das Inkrafttreten regelnden) §7 Abs1, allenfalls anstelle der Anlage auch nur der ziffernmäßigen Eurobeträg... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art103 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangGewO 1994 §125Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland betr die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe. LGBl 50/2005VfGG §58
Leitsatz: Zulässigkeit des Individualantrags eines Rauchfangkehrermeisters auf
Aufhebung einer - eine untrennbare Einheit bildenden - Vero... mehr lesen...