Norm: B-VG Art139 Abs1 Z4B-VG Art140 Abs1 Z1 litcVfGG §27StPO §395 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 15 Os 140/18d Entscheidungstext OGH 21.11.2018 15 Os ... mehr lesen...