Norm
B-VG Art139 Abs1 Z4Rechtssatz
Die Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132387Im RIS seit
13.02.2019Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019