I. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die in das Zusammenlegungsverfahren G einbezogen wurden. Mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid des Obersten Agrarsenates beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (der belangten Behörde) vom 7. März 2001 wurde die Berufung des Erstbeschwerdeführers als eingeantworteten Erben nach Johann S, der Drittbeschwerdeführerin, des Viertbeschwerdeführers, der Fünftbeschwerdeführerin, der... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;FlVfGG §10 Abs5 idF 1993/903;FlVfGG §10 Abs6 idF 1993/903;FlVfGG §10 Abs7 idF 1993/903;FlVfLG NÖ 1975 §26a idF 6650-4;VwRallg;
Rechtssatz: Wie bereits im Erkenntnis vom 19. März 1998, 96/07/0030, unter Hinweis auf § 10 Abs. 5 bis ... mehr lesen...