IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Mag. Wostri über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. vom 24.7.2019 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 25.6.2019, Zahl ..., wegen Übertretung § 8 Abs. 1 und 2 Rechtsanwaltsordnung, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen un... mehr lesen...