Gründe: Der am 1. März 1939 geborene Franz P*** wurde des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§§ 115; 15, 269 - unrichtig: 169 - Abs. 1; 83, 84 Abs. 2 Z. 4 - unrichtig: Z. 2) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, sich am 25. März 1985 in Innsbruck zumindest fahrlässig durch den Genuß von Alkohol und Medikamenten in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und im Rausch 1. öffentlich ... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Umbestellung eines gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers mangels Kompetenz des OGH. Entscheidungstexte 13 Os 185/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 13 Os 185/85 11 Os 137/15d Entscheidungstext OGH 12.01.2016 11 Os 137/15d Auch ... mehr lesen...