Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: EGG §6RAO §1a Abs1RAO §1a Abs2 Z2RAO §21e
Rechtssatz: Die beispielsweise (arg. "insbesondere") in § 1a Abs 1 RAO nämlich mit der in Klammer gesetzten Kurzbezeichnung "Rechtsanwalts-Partnerschaft" angeführten eingetragenen Erwerbsgesellschaften sind für diese Gesellschaftsform bei Rechtsanwälten gesetzlich vorbehalten, weil die Firma einer OEG oder KEG gemäß § 6 EGG den Hinweis auf die Gesellschaftsform enthalten muss (§ 1a Abs 2 Z 2 RAO).... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen führ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 KEGG §6RAO §1aRAO §21e
Rechtssatz: Da die Rechtsanwaltschaft begrifflich nicht in Form einer Personengesellschaft des Handelsrechts ausgeübt werden kann und nicht in Form einer Kapitalgesellschaft des Handelsrechts ausgeübt werden darf, kommt als einziger weiterer Fall einer neben der im § 1 a Abs 1 RAO nur beispielsweise (arg "insbesondere"), genannten eingetragenen Erwerbsgesellschaft möglichen Gesellschaft zur Ausübung der R... mehr lesen...