IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Wiesinger über die Beschwerde von Mag. T L, x, x, gegen den Bescheid des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 08.10.2020 betreffend die Ausstellung der großen Legitimationsurkunde nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 30.03.2021 zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidu... mehr lesen...