Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Provisorialsache der gefährdeten Partei Dr. Johannes H*****, vertreten durch Mag. Dr. Christoph Obermayer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Gegner der gefährdeten Partei 1. Claude Louis D*****, wegen EUR 602.589,23, und 2. Robin... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C3RAO §16 Abs2RL-BA 1977 §58
Rechtssatz: Nach § 58 RL-BA 1977 darf der bestellte Verfahrenshelfer nur für den Zeitraum seiner Bestellung kein Honorar von der von ihm zu vertretenden Partei übernehmen. Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß er nach Beendigung seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht standeswidrig handelt, wenn er sich eine Entlohnung für die Zeit da er als freigewählter Vertreter tätig wird, versprechen läßt. Da... mehr lesen...