Norm: DSt 1990 §1 EDSt 1990 §1 FDSt 1990 §1 KRAO §2 Abs1RAO §15 Abs2
Rechtssatz: Im Antrag des ausbildenden Rechtsanwaltes auf Aufstellung der großen Legitimationsurkunde ist implizite die Bestätigung der praktischen Verwendung zu sehen, weil diese gemäß § 15 Abs 2 RAO deren Voraussetzung ist. Die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes verwirklicht der Rechtsanwalt daher dann,... mehr lesen...