RS OGH 2004/5/10 14Bkd15/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2004
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1 E
DSt 1990 §1 F
DSt 1990 §1 K
RAO §2 Abs1
RAO §15 Abs2

Rechtssatz

Im Antrag des ausbildenden Rechtsanwaltes auf Aufstellung der großen Legitimationsurkunde ist implizite die Bestätigung der praktischen Verwendung zu sehen, weil diese gemäß § 15 Abs 2 RAO deren Voraussetzung ist. Die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes verwirklicht der Rechtsanwalt daher dann, wenn er die Ausstellung der großen Legitimationsurkunde für den Rechtsanwaltsanwärter verlangt, obwohl er weiß oder wissen hätte müssen, dass eine praktische Verwendung (18-monatige hauptberufliche Verwendung) nicht stattgefunden hat. Die Erwirkung unberechtigter Berufsberechtigungen stellt einen Vertrauensbruch gegenüber dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer dar, der auf die Angaben der ausbildenden Rechtsanwälte angewiesen ist.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 15/03
    Entscheidungstext OGH 10.05.2004 14 Bkd 15/03

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119099

Dokumentnummer

JJR_20040510_OGH0002_014BKD00015_0300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten