IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum), …, vom 8.9.2020, betreffend Bestellung eines Rechtsanwalts gemäß § 10 Abs. 3 RAO, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der bekämpfte Bescheid behoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Ver... mehr lesen...