Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Bescheiden beider Instanzen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der im Jahre 1913 geborene Beschwerdeführer war Besitzer einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G. Auf Grund zweier vom Beschwerdeführer beim Rückwärtsfahren verursachter Verkehrsunfälle mit Sachschaden (am 28. Juni und am 9. Juli 1992) regte der Gendarmerieposten Weiz bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz eine Überprüfung der Eignung des Besc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §38 Abs1 litc;KDV 1967 §38 Abs3;KFG 1967 §67 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Das - im Zuge einer gem § 38 Abs 1 lit c KDV durchgeführten Prüfungsfahrt - zweimalige "Übersehen" von Verkehrszeichen und wiederholte Verstöße gegen die Fahrregeln (bezüglich Vorrang, Überholen, Wahl der Fahrgeschwindigkeit) zeigten deutlich das Unvermögen des Bf, beim Len... mehr lesen...