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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §38 Abs1 litc;Rechtssatz
Das - im Zuge einer gem § 38 Abs 1 lit c KDV durchgeführten Prüfungsfahrt - zweimalige "Übersehen" von Verkehrszeichen und wiederholte Verstöße gegen die Fahrregeln (bezüglich Vorrang, Überholen, Wahl der Fahrgeschwindigkeit) zeigten deutlich das Unvermögen des Bf, beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrsvorschriften einzuhalten. Das Fehlen der fachlichen Befähigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen erfordert im Interesse der Verkehrssicherheit zwingend die Entziehung der Lenkerberechtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110099.X01Im RIS seit
12.06.2001