Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 16. 8. 1987 als Chorsängerin beim Landestheater S***** im Rahmen jährlich verlängerter Bühnendienstverträge beschäftigt gewesen. Der letzte dieser Verträge wurde am 9. 3. 2009 für den Zeitraum vom 1. 8. 2008 bis 31. 7. 2010 vereinbart. Der Klägerin, die seit geraumer Zeit unter gesundheitlichen Problemen leidet, war über ihren Wunsch ein mehrtägiger Urlaub genehmigt worden, weil sie erklärt hatte, sich in ihrem Heimatland medizinisch behand... mehr lesen...