Norm: IO §84 Abs3IO §85IO §86
Rechtssatz: Anordnungen nach den §§ 85, 86 IO (KO) trifft das Konkursgericht in Wahrnehmung seiner allgemeinen Aufsichts? und Überwachungspflicht. Sie sind daher gemäß § 84 Abs 3 IO (KO) unanfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 131/13t Entscheidungstext OGH 28.04.2014 8 Ob 131/13t Beisatz: Hier: Ablehnung der Bestellung eines Stellvertreters des Masseverwal... mehr lesen...