Entscheidungsgründe: Mit per E-Mail vom 30.05.2018 an die Datenschutzbehörde (DSB) (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelter Beschwerde führte XXXX , nunmehr Mitbeteiligter (im Folgenden: MB), unter „Gegenstand: Löschungsrecht (§ 27 DSG 2000)“ zusammengefasst aus, er habe am 18.04.2018 den öffentlichen Datenverarbeiter XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, BF) gemäß § 1 und § 26 DSG 2000 „um Datenlöschung betreffend seinen erledigten Insolvenzverfahren Eintrag“ ersucht. Die... mehr lesen...