Norm: ZPO §146 IIO §259 Abs4
Rechtssatz: In Insolvenzverfahren ist eine trotz § 259 Abs 4 IO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Rechtsmittelgericht unbeachtlich. Entscheidungstexte 8 Ob 3/11s Entscheidungstext OGH 25.01.2011 8 Ob 3/11s 2 Ob 199/12x Entscheidungstext OGH 20.11.2012 2 Ob 199/12x Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht in Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung den Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung ab. Das Erstgericht bewilligte der Schuldnerin mit Beschluss vom 9. 9. 2010 die Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts für die Erhebung eines außerordentlichen Revisionsrekurses. Der Bescheid über die Bestellung wurde zusammen mit Aktenkopien, darunter auch einer Ausfertigung des anzufechtend... mehr lesen...