Norm: IO §183IO §184IO §213IO §216
Rechtssatz: Mit den Bestimmungen der §§ 183 und 184 IO über die Deckung der Verfahrenskosten in Verbindung mit der unbedingten Verfahrensbeendigung nach § 213 IO und den Widerrufsgründen des § 216 IO liegt ein in sich geschlossenes Regelungssystem vor. Entscheidungstexte 8 Ob 63/19a Entscheidungstext OGH 25.10.2019 8 Ob 63/19a Beisatz: Ein Widerr... mehr lesen...