Entscheidungen zu § 20 Abs. 2 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1977/5/31 5Ob306/76, 8Ob32/94, 3Ob143/08p, 8Ob64/12p, 9ObA126/13i

Norm: ABGB §897IO §19 Abs2IO §20 Abs1KO §19 Abs2KO §20 Abs1
Rechtssatz: Bedingte Forderungen im Sinne des § 19 Abs 2 KO sind nicht nur rechtsgeschäftlich, sondern auch gesetzlich bedingte Forderungen, daher auch Rückgriffsansprüche von Bürgen und Mitschuldnern zur ungeteilten Hand, sofern das den Rückgriff begründende Rechtsgeschäft (Bürgschaft, Schuldbeitritt) schon vor Konkurseröffnung bestanden hat; andernfalls wäre die Aufrechnung gemäß § 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1977

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