Norm: IO §20
Rechtssatz: Eine Aufrechnung einer Forderung eines Insolvenzgläubigers, der erst nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Schuldner der von der Insolvenz betroffenen Person wurde, mit einer von ihm im Schuldenregulierungsverfahren anmeldeten und nicht bestrittenen Forderung ist während des laufenden Abschöpfungsverfahrens auch nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens unzulässig. Entscheid... mehr lesen...
Norm: IO §20KO §20
Rechtssatz: Die Aufrechenbarkeit ist insbesondere für Fälle ausgeschlossen, in denen die Gegenforderung erst nach der Konkurseröffnung entstanden oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung an den Schuldner übergegangen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 738/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 1 Ob 738/76 Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/1... mehr lesen...