Norm
IO §20Rechtssatz
Eine Aufrechnung einer Forderung eines Insolvenzgläubigers, der erst nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Schuldner der von der Insolvenz betroffenen Person wurde, mit einer von ihm im Schuldenregulierungsverfahren anmeldeten und nicht bestrittenen Forderung ist während des laufenden Abschöpfungsverfahrens auch nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2012:RFE0100016Im RIS seit
25.09.2012Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012