RS OGH 2012/9/19 3R232/12h

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Veröffentlicht am 19.09.2012
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Norm

IO §20

Rechtssatz

Eine Aufrechnung einer Forderung eines Insolvenzgläubigers, der erst nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Schuldner der von der Insolvenz betroffenen Person wurde, mit einer von ihm im Schuldenregulierungsverfahren anmeldeten und nicht bestrittenen Forderung ist während des laufenden Abschöpfungsverfahrens auch nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 R 232/12h
    Entscheidungstext LG Feldkirch 19.09.2012 3 R 232/12h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2012:RFE0100016

Im RIS seit

25.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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