Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 03.11.2020, XXXX , wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin zur Zahlung einer Eingabengebühr nach TP 5 I lit. b GGG (ON 21, § 197 IO) in Höhe von € 23,? zuzüglich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von € 8,?, somit eines Gesamtbetrages von € 31,? binnen 14 Tagen auf ein näher bezeichnetes Konto verpflichtet. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Vorstellung, womit der Manda... mehr lesen...