Norm: KO §121IO §121IO §122
Rechtssatz: Auch Massegläubigern steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu, wenn sie sich durch die Schlussrechnung (auch) in Individualansprüchen beschwert erachten. Entscheidungstexte 8 Ob 37/13v Entscheidungstext OGH 29.04.2013 8 Ob 37/13v Veröff: SZ 2013/46 ... mehr lesen...