Entscheidungen zu § 1 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1990/4/5 8Ob645/89, 9Ob2071/96s, 8Ob25/98d, 7Ob322/01f, 7Ob276/02t, 6Ob277/03h, 2Ob261/05d, 6

Norm: AußStrG §229EheG §81KO §1KO §14 Abs1IO §1
Rechtssatz: Aufteilungsansprüche nach §§ 81 ff EheG gehören zur Konkursmasse und sind demgemäß auch nach den Grundsätzen der Konkursordnung zu behandeln. Soweit sie nicht von vornherein auf Geldleistungen gerichtet sind, sind sie von der konkursrechtlichen Leistungsstörung betroffen und können unter Ehegatten - unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 KO iVm § 105 EO - gemäß § 14 Abs 1 KO nur als Geldford... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1990

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