Der Beklagte, der verheiratet und Vater zweier ehelicher und eines außerehelichen Kindes ist, war von 1961 bis 1970 Soldat des österreichischen Bundesheeres, zuletzt Wachtmeister. Seit 1961 besitzt er einen zivilen Führerschein, der ihn zum Lenken von PKW berechtigt. Im Jahre 1968 besuchte er einen sechswöchigen Heeres-Kraftfahrkurs, auf Grund dessen er LKW lenken durfte. Nach seiner Versetzung von M. wo er Feldkoch-Unteroffizier gewesen war, nach W im Mai 1969 besuchte er mit Erfolg ... mehr lesen...