Norm: SanktG §2
Rechtssatz: Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach § 2 Abs 1 SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 166/20p Entscheidungstext OGH 24.03.2021 3 Ob 166/20p ... mehr lesen...