RS OGH 2021/3/24 3Ob166/20p

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Veröffentlicht am 24.03.2021
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Norm

SanktG §2

Rechtssatz

Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach § 2 Abs 1 SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133585

Im RIS seit

20.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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