Norm
SanktG §2Rechtssatz
Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach § 2 Abs 1 SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133585Im RIS seit
20.05.2021Zuletzt aktualisiert am
20.05.2021