Norm: KSchG §13VKrG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Zustellung der Klage ersetzt eine qualifizierte Mahnung gemäß § 13 KSchG nicht. Eine solche Mahnung kann jedoch auch noch während des Verfahrens über die Klage nachgeholt werden. Tritt daraufhin die Fälligkeit des aufgrund Terminsverlusts geltend gemachten Klageanspruchs noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz ein, steht allein der Umstand, daß eine qualifizierte Mahnung des Beklagten noch vor... mehr lesen...
Norm: KSchG §13VKrG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des § 13 KSchG nicht ersetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 2373/96v Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v Veröff: SZ 69/280 1 Ob 151/96f Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 15... mehr lesen...