Norm
KSchG §13Rechtssatz
Die Zustellung der Klage ersetzt eine qualifizierte Mahnung gemäß § 13 KSchG nicht. Eine solche Mahnung kann jedoch auch noch während des Verfahrens über die Klage nachgeholt werden. Tritt daraufhin die Fälligkeit des aufgrund Terminsverlusts geltend gemachten Klageanspruchs noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz ein, steht allein der Umstand, daß eine qualifizierte Mahnung des Beklagten noch vor Klageeinbringung unterblieben war, dem Erfolg des Klagebegehrens nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107854Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018