Norm: MedienG §7b Abs2 Z5StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage nach dem Überwiegen des Interesses der Öffentlichkeit an der wahrheitsgetreuen Wiedergabe einer gegen die Unschuldsvermutung verstoßenden Äußerung eines Dritten im Sinne des § 7b Abs 2 Z 5 MedG ist nicht isoliert auf jenen Teil des Zitates abzustellen, in dem die vorzeitige Schuldzuweisung zum Ausdruck kommt; vielmehr ist dabei der gesamte gedankliche Inhalt der w... mehr lesen...
Norm: MedienG §7b Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ausschlußgrund des § 7b Abs 2 Z 2 MedG liegt nur dann vor, wenn die Infor- mation den angesprochenen Leser erreicht (Prüfung des Veröffentlichungswertes auf der Tatsachenebene, anders als in Fassung des § 13 Abs 3 bis 6 MedG). Entscheidungstexte 14 Os 118/97 Entscheidungstext OGH 11.11.1997 14 Os 118/97 ... mehr lesen...