Norm: MedienG §50StGB §62StPO §486 Abs1BG über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof §5 Abs5
Rechtssatz: Steht ein materiellrechtlicher Sanktionsanknüpfungspunkt des österreichischen Rechtes in Geltung, gibt das Strafverfahrensrecht österreichischen Strafgerichten keine rechtliche Möglichkeit, die Entscheidung darüber unter Berufung auf die örtliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes abzulehnen (§486 Abs1 StPO; vg... mehr lesen...