Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. September 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. Mai 1999 um ca. 00.50 Uhr, gemeinsam mit S. N. in Wien 7, Siebensterngasse 16, auf einem Schaltkasten ein Plakat und in Wien 7, Siebensterngasse 31, im Stationsuntergang fünf Plakate angebracht, obwohl das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken an Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Energie, dem öffentlichen ... mehr lesen...