IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 21.8.2018, GZ: VStV/..., wegen Übertretung des 1. - 19. § 2 Verordnung der BPD Wien vom 31.1.1983 betreffend das Anbringen von Druckwerken an öffentlichen Orten, zu Recht: I. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als anstelle von 19 Einzelstrafen à... mehr lesen...