Entscheidungen zu § 47 Abs. 1 MedienG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1987/3/19 G147/86, G148/86, G149/86, G150/86, G151/86, G152/86, G153/86, G154/86,

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH sind zu den Zahlen B461/84, B487-496/84 und B555-557/84 Beschwerden gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien anhängig, mit denen über die Bf. Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) wegen Übertretungen nach §47 Abs1 iVm §49 des Mediengesetzes, BGBl. 314/1981, verhängt worden waren. Aus Anlaß dieser Beschwerdeverfahren hat der VfGH beschlossen, von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfas... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.03.1987

RS Vfgh 1987/3/19 G147/86, G148/86, G149/86, G150/86, G151/86, G152/86, G153/86, G154/86, G155/86, G

Index: 16 Medienrecht16/01 Medien, Presseförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1B-VG Art140 Abs5MRK Art10 Abs2MedienG §47 Abs1
Leitsatz: Präjudizialität der Worte "und, sofern es der Verfügungsberechtigte nicht untersagt, an anderen öffentlichen Orten" in §47 Abs1 - kein untrennbarer Zusammenhang mit dem übrigen Text; Verbreitungsverbot in §47 Abs1 ausschließlich an die Tatsache der Untersagung durch den Verfügungsberechtigten geknüpft ohne Un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.03.1987

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